Schwarzgeld des verstorbenen Ehegatten und Selbstanzeige

Vereinfachte Nachbesteuerung von Erben (= privilegierte Selbstanzeige) ist auch möglich, wenn der Erblasser eine Witwe hinterlässt

Während das Steueramt bei der straflosen Selbstanzeige (SSA) eines Steuerpflichtigen die letzten zehn Jahre neu öffnet, sind es bei der vereinfachten Nachbesteuerung von Erben (vNE) nur drei Jahre. Letztere hat also wesentlich geringere Nachsteuerfolgen.

Wie ist es nun aber beim Erblasser, der eine Witwe hinterlässt (oder im umgekehrten Fall)? Durch die gemeinsame Besteuerung der Ehegatten hat der/die Überlebende im Minimum die Steuererklärung mitunterzeichnet, war also an der Steuerhinterziehung in einem bestimmten Mass mitbeteiligt. Kommt daher hier nur noch die normale Selbstanzeige (10 Jahre) in Frage, weil einer der Ehepartner ja noch lebt?

Es hängt davon ab, wessen Einkommen und Vermögen betroffen ist, das heisst, um wessen Steuerfaktoren es geht: Grundsätzlich ist die vereinfachte Nachbesteuerung von Erben auch bei einem verheirateten Erblasser möglich, der einen überlebenden Ehegatten hinterlässt, sofern es sich um Steuerfaktoren des Verstorbenen handelt. Die Steuerhinterziehung ist ein Sonderdelikt, das heisst, nur die steuerpflichtige Person kann Täter sein. Weder die Nachkommen noch der überlebende Ehegatte, dessen Steuerfaktoren nicht betroffen sind, können Mittäter sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts ändert auch die gemeinsame Unterzeichnung der Steuererklärung durch die Ehegatten daran nichts (vgl. z.B. Urteil des Bundesgerichts vom 3. Mai 2016, 2C_790/2015 = StR 71/2016, S. 722). Handelte es sich also beispielsweise um nicht versteuertes Erwerbseinkommen des Verstorbenen, dann ist die vereinfachte Nachbesteuerung für alle Erben möglich, das heisst auch für den überlebenden Ehegatten.

Hatte dagegen auch der überlebende Ehegatte eigene Steuerfaktoren nicht deklariert (z.B. nicht angegebene Edelmetalle aus eigener Erbschaft), dann ist die vNE nur für den ersten Teil (d.h. das nicht versteuerte Erwerbseinkommen möglich), während für die nicht versteuerten Edelmetalle des Überlebenden eine ordentliche Nachbesteuerung durchgeführt wird. Es kommt in diesem Fall also zu einem Nebeneinander der vereinfachten Nachbesteuerung der Erben (für die Faktoren des Verstorbenen, 3 Jahre) und der straflosen Selbstanzeige (für die Faktoren des Überlebenden, 10 Jahre).