Es geht um Ihr gutes Recht.
Braun Advokatur + Steuern ist in sämtlichen Rechtsfragen Ihr Ansprechpartner für sachorientierte Analysen und kompetente Antworten. Regelmässig beraten wir auch Anwälte und Treuhänder in den verschiedensten Anliegen rund um Steuern und Steuerrecht. Braun Advokatur + Steuern ist spezialisiert in:
Steuern
Sämtliche Fragen im nationalen und internationalen Steuerecht: Begleitung im Steuerverfahren, Steuererklärungen in komplizierten Fällen, Beantwortung von Auflagen, Rechtsmittelverfahren, Steuerrulings (Vorbescheide), Vertretung bei Revisionen des Steueramtes, Offenlegung von Schwarzgeld, Selbstanzeigen, vereinfachte Nachbesteuerung von Erben, Nachsteuern und Steuerbussen, Internationales, Doppelbesteuerungsabkommen, automatischer Informationsaustausch(AIA), Verrechnungssteuer, Stempelabgaben, Grundstückgewinnsteuern, Verkehrswert von Liegenschaften vor 20 Jahren, Erbschafts- und Schenkungssteuern, Steuerplanung, Vorabklärungen, Rulings, MWST-Recht, Vertretung in MWST-Verfahren und MWST-Revisionen, MWST-Vertreter für ausländische Unternehmen in der Schweiz, Einfuhrsteuer, Zollrecht usw.
Erbrecht
Testamente und Erbverträge, Erbschaftsplanung, Durchsetzung von Ansprüchen, Erbteilungen, Erarbeitung von Lösungen und Vergleichen zwischen den Erben, vereinfachte Nachbesteuerung von Erben bei nicht deklariertem Vermögen des Erblassers usw.
Immobilien
Steuerplanung, Grundstückgewinnsteuern, normale und gemischte Schenkungen, Erbschaftssteuern, Einholung von Vorbescheiden der Steuerämter (Rulings), Behandlung von Liegenschaften in der Erbteilung und bei der Nutzniessung, Mietrecht, Mietverträge, Steuerfragen im laufenden Betrieb, beim Umbau und beim Verkauf, Nachfolgeüberlegungen, Verkauf von Liegenschaften usw.
Dienstleistungen für andere Anwälte und Treuhänder
Konsultation und Beratung in sämtlichen Anliegen im Steuerrecht, von Einzelfragen bis zu umfangreichen Fragestellungen. Inwieweit dafür ein direkter Kontakt zum Klienten sinnvoll, notwendig oder gewünscht ist, entscheidet der anfragende Anwalt oder Treuhänder. Der Hauptfall verbleibt selbstverständlich immer bei ihm.
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